🧮 SB-Rechner

Selbstbeteiligung an der Leasingrate — dein Abzug pro Arbeitsstunde aus Fahrzeugpreis und Wochenarbeitszeit.

Std.
Bitte Leasingrate eingeben.

Beispiel: Bei 483,88 € Leasingrate und 35 Std./Woche sind es 1,50 €/Std. Günstigere Fahrzeuge kosten weniger pro Stunde — dein persönlicher Satz richtet sich nach Fahrzeug und Wochenarbeitszeit.

📋 Wichtig bei der Bestellung

💶 Bereitstellungskosten: monatlich zahlen12 × 125 € wählen — nicht 1.500 € einmalig
Die Fahrzeugbereitstellung (Zulassung, Prüfung, Lieferung) bitte immer als „Monatliche Zahlungen" wählen (z. B. 12 × 125 €) — nicht die Einmalzahlung von 1.500 €. So gibt es keine hohe Vorleistung; die kleine „Ersparnis" der Einmalzahlung lohnt sich nicht. Bestellschritt Fahrzeugbereitstellung: Option 'Monatliche Zahlungen' (grün markiert) wählen
🛡️ Versicherung: mindestens 500 € / 500 €Selbstbeteiligung Vollkasko / Teilkasko — Upgrade später möglich
Im Versicherungs-Schritt mindestens den Schutz mit 500 € / 500 € Selbstbeteiligung (Vollkasko / Teilkasko) wählen — keine Variante mit 1.000 € oder mehr. Im Schadenfall zahlst du so maximal 500 € selbst.
💡 Der Schutz lässt sich später jederzeit upgraden — im Zweifel mit 500/500 starten und bei Bedarf hochstufen.
📦 km-Paket passend buchenbei 35 Std./Woche mind. 1.500 km im Monat
Achte darauf, wie viele Kilometer du buchst: Bei 35 Std./Woche empfehlen sich mindestens 1.500 km im Monat — nachbuchen ist meist teurer als gleich das passende Paket zu wählen. Der Rechner oben zeigt dir die Empfehlung passend zu deinen Wochenstunden.
↩️ Frühe Rückgabe / KündigungLiefergebühren anteilig — im 1. Monat + 1 Monatsrate Bereitstellung
Gibst du das Fahrzeug innerhalb der ersten 6 Monate auf eigenen Wunsch zurück oder kündigst selbst, werden dir die Liefergebühren anteilig weiterberechnet — für jeden vollen Nutzungsmonat reduziert sich der Betrag um ein Sechstel. Endet die Überlassung schon im ersten Monat, kommt zusätzlich eine Monatsrate der Bereitstellungskosten dazu.
Die Verrechnung läuft transparent über die Lohnabrechnung und wird dort ausgewiesen. Geht die Rückgabe vom Arbeitgeber aus, zahlst du nichts. (Details: § 12 Abs. 8–10 im Dienstwagenvertrag)

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